Informationen zu Ihrem Netzzugang
Mit der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte können Kunden ihren Lieferanten frei wählen. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Damit steht allen Nutzern das Strom- und Gasnetz der Netz Leipzig GmbH diskriminierungsfrei zur Verfügung. Welche Voraussetzungen und Preise für den Zugang und die Nutzung des Gasnetzes gelten, ist nachfolgend beschrieben.
Die Netz Leipzig GmbH ist der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ in der ab dem 01.10.2008 geltenden Änderungsfassung beigetreten.
Gasbeschaffenheit
Das zu transportierende Erdgas ist vom Transportkunden am Einspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes (Arbeitsblätter G 260 und G 685) erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben und darf nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führen. Das zu transportierende Gas muss dabei in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen dem H-Gas der 2. Gasfamilie entsprechen.
Grundversorger
Für das seit dem 01.01.2023 von der Netz Leipzig GmbH betriebene Netz der Allgemeinen Versorgung in den Ortteilen: Althen- Kleinpösna, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen-Rückmarsdorf, Engelsdorf, Hartmanns Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Knautnaundorf, Kleinpösna, Lausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig-Portitz, Podelwitz, Radefeld Gewerbegebiet, Seehausen, Wiederitzsch wurde bis zum 31.12.2027 die Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS), Industriestr. 10 in 06184 Kabelsketal, als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG festgestellt.
In den übrigen Ortsteilen im Konzessionsgebiet der Stadt Leipzig hat die Netz Leipzig GmbH am 01.07.2024 gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Leipzig GmbH, Augustusplatz 7 in 04109 Leipzig, als Grundversorger festgestellt.
Diese Feststellungen behalten Gültigkeit bis zum 31.12.2027.
- Zwischen Lieferant und Netzbetreiber (Netz Leipzig GmbH) liegt ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag über die Netznutzung und Belieferung von endverbrauchenden Kunden vor.
- Nutzt ein Kunde das Netz der Netz Leipzig GmbH, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber erforderlich.
- Die Gasbelieferung für die jeweilige Entnahmestelle wird zwischen Lieferant und Kunden in einem separatem Gasliefervertrag geregelt.
- Mit der Anmeldung eines Kunden beim Netzbetreiber versichert der Lieferant, dass ab Beginn der Bilanzkreiszuordnung ein Gasliefervertrag besteht. Ein solcher Vertrag muss entweder den vollständigen Bedarf des Kunden an der Entnahmestelle abdecken oder den über Fahrplanlieferungen hinausgehenden Bedarf (offener Liefervertrag).
- Der Lieferant muss dem Netzbetreiber folgende Informationen mitteilen:
- den (Sub-)Bilanzkreis, dem die Entnahmestelle/n des/r Kunden im Marktgebiet der Gaspool-Balancing Service GmbH zugeordnet werden sollen,
- den Bilanzkreisverantwortlichen einschließlich Nachweis der Bilanzkreisverantwortlichkeit.
Netzentgelte 2025 (voraussichtlich)
Netzentgelte 2024
Netzentgelte 2023
Netzentgelte 2022
Netzentgelte 2021
Netzentgelte 2020
Netzentgelte 2019
Alle Preisblätter der Vorjahre finden Sie hier in unserem Downloadbereich.
Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:
- Die Unterbrechung des Netzanschlusses/der Anschlussnutzung im schriftlichen Auftrag des Lieferanten führt der Netzbetreiber nach separater Vereinbarung durch.
- Bei Übergang des Messstellenbetriebs kann der neue Messstellenbetreiber ein Angebot gemäß § 4 (2) Nr. 2a MessZV abfordern.
- Alle hier veröffentlichten Vertragstexte inklusive Anlagen sind ausschließlich Vertragsschlüssen mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.
Gemäß § 24 GasNZV sind für Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) zur Ermittlung der Gasabnahme anzuwenden. Standardlastprofile (SLP) ersetzen die nicht vorhandene Lastganglinie von Letztverbrauchern durch eine errechnete, hinreichend genaue Prognose der Gasabnahme.
Grundsätzlich wird zwischen analytischem und synthetischem Lastprofilverfahren unterschieden. Gemäß GasNZV ist eines der beiden Verfahren umzusetzen.
Informationen für Gaslieferanten
- Die Netz Leipzig GmbH wendet das synthetische Lastprofilverfahren an.
- Die Ermittlung der Gasabnahme erfolgt durch eine stündliche registrierende Leistungsmessung, sofern es sich nicht um Kunden handelt, für die nach § 24 GasNZV Lastprofile gelten.
- Für Kunden mit temperaturabhängigen Verbraucherverhalten setzt die Netz Leipzig GmbH SigLinDe-Profile mit dem Verfahren der TU-München ein. Grundlage sind die Temperaturwerte der Wetterstation „10469 Leipzig-Schkeuditz“ des Deutschen Wetterdienstes.
Als Netz Leipzig GmbH versorgen wir unsere Netzkunden sicher und effizient über unser Gasnetz. Zu unseren täglichen Aufgaben als Netzbetreiber gehört es, die Gasversorgung stets in hohem Maße sicher und zuverlässig zu gewährleisten.
Was geschieht, wenn es nun zu einer Gasmangellage kommt?
Im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems sind Gasnetzbetreiber berechtigt aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung oder Störung zu beheben. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 16, 16 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Für eine koordinierte Umsetzung der nach §§ 16, 16a EnWG erforderlichen Maßnahmen konkretisiert zusätzlich der Handlungsleitfaden des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) (BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Krisenvorsorge Gas) prozessuale Abläufe und die damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege.
Die Netz Leipzig GmbH wird im Falle einer Gefährdung oder Störung in ihrem Gasversorgungssystem erforderliche Maßnahmen, im Einklang mit §§ 16, 16a EnWG und dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Krisenvorsorge Gas, ergreifen.
Im nachfolgenden FAQ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.
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